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Ein Grundstück inklusive Gebäude und Zubehör erfordert für den Kauf normalerweise einen beurkundeten Kaufvertrag und eine Einigung über den Eigentumsübergang.
Beides sollte notariell beurkundet sein. Hinzu kommt noch eine Eintragung des neuen Besitzers in das Grundbuch.

Die Ermittlung des Immobilienwertes erfolgt über Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren.
Diese Wertfeststellung sagt teilweise aus, ob ein Immobilienkauf, für einen bestimmten Betrag, zu rechtfertigen ist.

 
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